Wer eine Immobilie besitzt, sollte unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie ist unverzichtbar, da sie vor den finanziellen Folgen eines möglichen Sachschadens schützt. Im Falle eines Schadens sind das Gebäude und alle fest eingebauten Gegenstände abgesichert. Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Ruß und Löschwasser, sowie Leitungswasser-, Überspannungs-, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8, sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlagsschäden ab.
Die Elementarschadenversicherung ist ebenfalls wichtig für Hausbesitzer. Sie schützt vor den Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Schneedruck, Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutschen, abhängig von der Region, in der man lebt.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel abzusichern. Im Falle von Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden werden die Kosten von der Hausratversicherung übernommen. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Angebote zu vergleichen.
Des Weiteren ist eine Rechtsschutzversicherung ratsam, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen, möglicherweise auch mit dem Vermieter, finanziell abgesichert zu sein. Sie übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die man anderen zufügt, zum Beispiel wenn ein Gast in der Wohnung stürzt oder durch Glatteis vor dem Haus verunfallt. Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch wenn man sich versehentlich aussperrt, können die Kosten für den Schlüsseldienst übernommen werden.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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